Bei Fragen helfen wir Ihnen gern...

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Babybegrüßung

Zunächst werden Sie in einem Schreiben vom Einwohnermeldeamt um Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten an den Babybegrüßungsservice gebeten. Sind Sie damit einverstanden, geben wir Ihren Namen, Ihre Anschrift und das Geburtsdatum Ihres Kindes an die Koordinatorin weiter. Diese setzt sich mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung in Verbindung. Ziel ist es, Sie mit Informationen rund um das Baby (Kitaplatz, Kindergeld, Freizeitangebote etc.) zu versorgen und Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch zu beantworten.

 

Alles was die Babybegrüßer bei Besuchen oder Kontakten mit Eltern und Kindern  erfahren, unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.

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