Pädagogische Grundlagen
a. Der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen
Erziehung-Bildung-Betreuung nach § 22 SGB VIII: Für den Bildungsauftrag gibt es klare Vorgaben: die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen
den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können
b. Das Bild vom Kind
Das Kind wird in der Kita Planegeister wahrgenommen als:
neugierig geboren
jeweils einzigartig
Teil einer Familie
selbstständig und aktiv
eine Person, die die Welt spielerisch erkundet (experimentiert, beobachtet, ausprobiert, nachahmt…)
jemand, der verlässliche emotionale Beziehungen und Bindung braucht und aufbaut
jemand, der Resonanz, Wertschätzung und Anerkennung benötigt und erfährt
jemand, der Freiräume braucht
jemand, der Träume hat und Freude auslebt
jemand, der genau weiß, was er will
c. Beteiligung der Kinder
Die Kinder …
werden eingeladen, Vorschläge für Aktivitäten zu machen
machen Vorschläge, die aufgenommen, gewürdigt und i.d.R. umgesetzt werden (Vgl. „Situationsansatz“)
haben ein Mitentscheidungsrecht
entscheiden im Freispiel, als auch in gruppenübergreifenden Angeboten (Flur, Kreativraum, Spielplatz etc.) selbstständig, wann sie was und mit wem machen wollen
profitieren von Beteiligung
lernen eigene Bedürfnisse zu artikulieren
lernen, dass ihre Vorschläge wertgeschätzt werden
erfahren Selbstwirksamkeit, Selbstbewusstsein und lernen Verantwortung zu tragen
d. Recht der Kinder
Sowohl im Selbstverständnis der Kita Planegeister, aber auch als gesetzlicher Auftrag besteht die Pflicht, die Rechte der Kinder und ihren Schutz vor Gewalt durchzusetzen
Sollten Kinder und/oder Eltern hinsichtlich der Rechte oder des Schutzes vor Gewalt eine Beeinträchtigung oder sogar einen Übergriff wahrnehmen, können sie wählen, mit wem sie sich darüber auseinandersetzen und/oder beschweren wollen
In der Regel ist der Gruppenerzieher/in die erste Ansprechperson
Die zweite Instanz ist die Leitung
Anschließend der Träger (Stadt Brück)
In jedem Fall wird dies mit der Leitung kommuniziert, von der Leitung erhalten die sich Beschwerenden eine zeitnahe Rückmeldung
Die Leitung entscheidet, inwieweit sie die Amtsverwaltung der Stadt Brück von Beschwerden und dem diesbezüglichen Umgang in Kenntnis setzt
In unserer Einrichtung gibt es eine Kinderschutzbeauftragte
Wir handeln nach den Leitlinien des Landkreises PM und des Bundeskinderschutz – gesetzes
Für Eltern besteht die Herausforderung, die Balance zwischen Familie und Beruf herzustellen. Es gibt ökonomische Zwänge, die Arbeit verlangt Mobilität und Flexibilität. Dies alles geht zulasten der Zeiten, in denen Familien zusammen sind und Familie leben können. Neben den vielen schönen Momenten des Familienlebens sind vielfältige Belastungen, Brüche im Lebenslauf und schwierige Familienphasen zu bewältigen. Gleichzeitig steigen die Ansprüche an frühkindliche Bildung. Eltern haben die persönliche Ressource, um die Bildungsprozesse ihrer Kinder aktiv mit zu gestalten und ihre Kompetenzen einzubringen. Dabei suchen sie nach Unterstützung und Orientierung. Hier wird das Eltern-Kind Zentrum zum Knotenpunkt im sozialen Netz. Die Einrichtung dient als verlässliche Partner, Drehscheibe und Anlaufstelle für alle Familien der Region Brück.
Mit den Angeboten des EKiZ möchten wir alle Eltern und Kinder in der Stadt Brück erreichen. Für alle Familien soll es möglich und selbstverständlich sein, Unterstützung durch Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote sowie konkrete Hilfen und Begleitung zu erhalten. Unser besonderes Augenmerk liegt auf der Kontaktherstellung zu jungen Eltern. Dazu hat das EKiZ die Aufgabe übernommen, allen Eltern mit Neugeborenen ein Babybegrüßungspaket im Auftrag der Stadt Brück zu überreichen. Wir möchten die bestehenden Initiativen, wie den Kita- und Schulförderverein „Brück(en)-Bildung e.V.“ u.a. in ihrer Arbeit unterstützen und durch ergänzende Angebote des EKiZ stärken.

