a. Der Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen
Erziehung-Bildung-Betreuung nach § 22 SGB VIII: Für den Bildungsauftrag gibt es klare Vorgaben: die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen
- den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können
Für Eltern besteht die Herausforderung, die Balance zwischen Familie und Beruf herzustellen. Es gibt ökonomische Zwänge, die Arbeit verlangt Mobilität und Flexibilität. Dies alles geht zulasten der Zeiten, in denen Familien zusammen sind und Familie leben können. Neben den vielen schönen Momenten des Familienlebens sind vielfältige Belastungen, Brüche im Lebenslauf und schwierige Familienphasen zu bewältigen. Gleichzeitig steigen die Ansprüche an frühkindliche Bildung. Eltern haben die persönliche Ressource, um die Bildungsprozesse ihrer Kinder aktiv mit zu gestalten und ihre Kompetenzen einzubringen. Dabei suchen sie nach Unterstützung und Orientierung. Hier wird das Eltern-Kind Zentrum zum Knotenpunkt im sozialen Netz. Die Einrichtung dient als verlässliche Partner, Drehscheibe und Anlaufstelle für alle Familien der Region Brück.
b. Das Bild vom Kind
Das Kind wird in der Kita Planegeister wahrgenommen als:
- neugierig geboren
- jeweils einzigartig
- Teil einer Familie
- selbstständig und aktiv
- eine Person, die die Welt spielerisch erkundet (experimentiert, beobachtet, ausprobiert, nachahmt…)
- jemand, der verlässliche emotionale Beziehungen und Bindung braucht und aufbaut
- jemand, der Resonanz, Wertschätzung und Anerkennung benötigt und erfährt
- jemand, der Freiräume braucht
- jemand, der Träume hat und Freude auslebt
- jemand, der genau weiß, was er will
Mit den Angeboten des EKiZ möchten wir alle Eltern und Kinder in der Stadt Brück erreichen. Für alle Familien soll es möglich und selbstverständlich sein, Unterstützung durch Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote sowie konkrete Hilfen und Begleitung zu erhalten. Unser besonderes Augenmerk liegt auf der Kontaktherstellung zu jungen Eltern. Dazu hat das EKiZ die Aufgabe übernommen, allen Eltern mit Neugeborenen ein Babybegrüßungspaket im Auftrag der Stadt Brück zu überreichen. Wir möchten die bestehenden Initiativen, wie den Kita- und Schulförderverein „Brück(en)-Bildung e.V.“ u.a. in ihrer Arbeit unterstützen und durch ergänzende Angebote des EKiZ stärken.
c. Beteiligung der Kinder
Die Kinder …
- werden eingeladen, Vorschläge für Aktivitäten zu machen
- machen Vorschläge, die aufgenommen, gewürdigt und i.d.R. umgesetzt werden (Vgl. „Situationsansatz“)
- haben ein Mitentscheidungsrecht
- entscheiden im Freispiel, als auch in gruppenübergreifenden Angeboten (Flur, Kreativraum, Spielplatz etc.) selbstständig, wann sie was und mit wem machen wollen
- profitieren von Beteiligung
- lernen eigene Bedürfnisse zu artikulieren
- lernen, dass ihre Vorschläge wertgeschätzt werden
- erfahren Selbstwirksamkeit, Selbstbewusstsein und lernen Verantwortung zu tragen
d. Rechte der Kinder
- Sowohl im Selbstverständnis der Kita Planegeister, aber auch als gesetzlicher Auftrag besteht die Pflicht, die Rechte der Kinder und ihren Schutz vor Gewalt durchzusetzen
- Sollten Kinder und/oder Eltern hinsichtlich der Rechte oder des Schutzes vor Gewalt eine Beeinträchtigung oder sogar einen Übergriff wahrnehmen, können sie wählen, mit wem sie sich darüber auseinandersetzen und/oder beschweren wollen
- In der Regel ist der Gruppenerzieher/in die erste Ansprechperson
- Die zweite Instanz ist die Leitung
- Anschließend der Träger (Stadt Brück)
- In jedem Fall wird dies mit der Leitung kommuniziert, von der Leitung erhalten die sich Beschwerenden eine zeitnahe Rückmeldung
- Die Leitung entscheidet, inwieweit sie die Amtsverwaltung der Stadt Brück von Beschwerden und dem diesbezüglichen Umgang in Kenntnis setzt
- In unserer Einrichtung gibt es eine Kinderschutzbeauftragte
- Wir handeln nach den Leitlinien des Landkreises PM und des Bundeskinderschutz – gesetzes